Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege erlaubt ab sofort das Besuchen Tages-und Nachtpflegeeinrichtungen unter bestimmten Auflagen.
Wir freuen uns sehr, Ihnen mitteilen zu können, dass wir unsere Tagespflege ab Montag 11.05.2020 wieder öffnen oder teil-öffnen. Wir haben in den letzten Tagen alles für die Öffnung vorbereitet, um unsere Tagespflegegäste und Mitarbeitern einen sicheren Aufenthalt zu ermöglichen.
Ein regulärer Betrieb ist trotzdem nur eingeschränkt möglich, da die Tagespflegeeinrichtung eine Vielzahl von Hygienebestimmung zur Eindämmung der Ausbreitung des Sars-CoV-2 beachten müssen. Diese sind insbesondere folgende:
- Genereller Mindestabstand (>1.5 m) zwischen Mitarbeitern und Gäste
- Generelle Maskenpflicht für Mitarbeiter und Gäste
- Erstellung eines Schutz-und Hygienekonzeptes durch die Einrichtung
- Festlegung einer Höchstzahl an Gästen welche zeitgleich die Einrichtung besuchen dürfen
- Gruppenangebote nur in reduziertem Umfang
Pflegebedürftige, denen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung aufgrund einer Behinderung oder aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich bzw. unzumutbar ist, sind von der Trageverpflichtung befreit.